Die Verbrechen Diebstahl, Raub und Einbruch werden häufig in einen Topf geworfen, weil die meisten Menschen glauben, dass sie die unrechtmäßige Einnahme von fremdem Eigentum beinhalten. Während Diebstahl und Raub sehr ähnliche Straftaten sind, bei denen es um die Wegnahme oder versuchte Wegnahme von persönlichem Eigentum geht, ist Einbruch etwas anders. Lassen Sie uns einen Blick auf jedes dieser Verbrechen werfen, was sie gemeinsam haben und wie sie sich unterscheiden.
Diebstahl
Der Diebstahl ist manchmal als Diebstahl, Bagatelldiebstahl, schwerer Diebstahl oder unter ähnlichen Namen bekannt, abhängig von dem Staat, in dem Sie leben und den Umständen des Verbrechens. Diebstahl ist eine der am häufigsten begangenen Straftaten. Um einen Diebstahl zu begehen, müssen Sie das Eigentum einer anderen Person ohne die Zustimmung des Eigentümers und mit der Absicht nehmen, den Eigentümer dauerhaft seiner Nutzung oder seines Besitzes zu berauben. Ladendiebstahl ist ein Beispiel für Diebstahl.
- Eigentum. Diebstahl beinhaltet die Wegnahme von persönlichem, greifbarem Eigentum. Sie können nicht wegen Diebstahls verurteilt werden, wenn Sie z.B. versuchen, das Land eines anderen zu nehmen, auch wenn andere strafrechtliche Anklagen zutreffen könnten. Bei Diebstahl geht es in der Regel um Geld, physische Güter oder andere physische Gegenstände, die Sie bewegen oder transportieren können.
- Unrechtmäßig. Wenn Sie einen Diebstahl begehen, handeln Sie gegen die Interessen des Eigentümers. Einen Gegenstand mit der Erlaubnis des Eigentümers zu nehmen, ist kein Diebstahl, es sei denn, du versuchst, den Eigentümer durch Täuschung oder List davon zu überzeugen, dir die Kontrolle über den Gegenstand zu geben. Wenn Ihnen zum Beispiel Ihre Freundin ihr Fahrrad gibt, weil Sie darum gebeten haben, es auszuleihen, ist das kein Diebstahl. Es ist jedoch Diebstahl, wenn Sie darum bitten, das Fahrrad zu leihen und die Absicht haben, es nicht zurückzugeben.
- Entziehen. Um einen Diebstahl zu begehen, müssen Sie eine Sache mit der Absicht nehmen, sie dem Eigentümer dauerhaft zu entziehen.
Raub
Diebstahl ist die Wegnahme von etwas, das Ihnen nicht gehört, aber ein Raub ist die Wegnahme von etwas von einer Person und die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Gewalt, um dies zu tun. Beim Raub geht es wie beim Diebstahl darum, jemandes Eigentum ohne Zustimmung des Eigentümers an sich zu nehmen, aber er hat einige Elemente, die beim Diebstahl nicht erforderlich sind.
- Person. Sie können keinen Raub begehen, wenn Sie nicht etwas von jemand anderem nehmen. Dies schließt sowohl die Entnahme von Eigentum ein, das jemand anderes besitzt, als auch die Entnahme von Eigentum, das sich in seiner Kontrolle befindet. Eigentum, das sich in der Verfügungsgewalt einer anderen Person befindet, ist z. B. Eigentum, das sich in einem Safe befindet, auf den ein Angestellter eines Lebensmittelgeschäfts zugreifen kann.
- Gewaltanwendung. Raub ist ein Gewaltverbrechen, aber das bedeutet nicht, dass das Opfer irgendeine Art von Verletzung erleiden muss. Es reicht aus, um einen Raub zu begehen, wenn Sie irgendeine Art von Gewalt anwenden, um jemandem Eigentum zu nehmen. Dies schließt die Aneignung von Eigentum ein, wenn Sie Gewalt androhen. Dazu gehört auch die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Gewalt, um sich Eigentum anzueignen, das sich unter der Kontrolle des Opfers befindet, auch wenn es nicht unbedingt in dessen Besitz ist. Zum Beispiel ist es ein Raub, einen Bankangestellten zu zwingen, einen Tresor zu öffnen, um Geld an sich zu nehmen, auch wenn der Angestellte das Geld nicht physisch besitzt.
Für eine detailliertere Erklärung der Raubgesetze lesen Sie bitte unseren Artikel Arten von Raubanklagen: Varying Felony Classes.
Einbruchsdiebstahl
Obwohl Einbruchsdiebstahl oft ein Verbrechen ist, das Diebstahl beinhaltet, müssen Sie nicht unbedingt irgendwelches Eigentum mitnehmen, um für dieses Verbrechen verurteilt zu werden. Um einen Einbruch zu begehen, müssen Sie ein Gebäude oder eine Wohnung mit der Absicht betreten, darin ein Verbrechen zu begehen. Sie können verurteilt werden, ohne tatsächlich ein Verbrechen innerhalb des Gebäudes zu begehen, und das Verbrechen, das Sie begehen wollen, muss kein Diebstahl oder Raub sein.
- Struktur. In den vergangenen Jahren zielten Einbruchsdelikte meist darauf ab, in das Haus eines anderen einzubrechen. Heute sind die Einbruchsgesetze viel weiter gefasst. Sie können einen Einbruch begehen, wenn Sie in ein beliebiges Gebäude mit der Absicht eindringen, darin ein Verbrechen zu begehen. Für die Zwecke der Einbruchsgesetze umfasst ein „Gebäude“ Nichtwohngebäude, natürliche Formationen wie Höhlen und sogar temporäre Strukturen wie Zelte.
- Einbrechen. Manche Leute glauben fälschlicherweise, dass man Gewalt anwenden muss, um ein Gebäude zu betreten, um einen Einbruch zu begehen, aber das ist nicht der Fall. Sie können einen Einbruch begehen, auch wenn die einzige Gewalt, die Sie anwenden, um ein Gebäude zu betreten, darin besteht, eine Tür aufzuschieben oder ein bereits unverschlossenes und offenes Fenster leicht anzuheben.
- Einbruch. Sie können wegen Einbruchdiebstahls verurteilt werden, auch wenn Sie nicht vollständig in ein Gebäude eindringen. Zum Beispiel reicht es aus, ein Fenster aufzuhebeln und den Arm oder einen Gegenstand auszustrecken, um etwas aus dem Inneren zu nehmen, um einen Einbruch zu begehen.
Beratung einholen
Sie sollten immer mit einem Anwalt in Ihrer Nähe sprechen, wenn Sie jemals rechtlichen Rat oder Informationen über Verbrechen oder den Strafrechtsprozess benötigen. Wenn Sie glauben, dass Sie eine Straftat begangen haben, gegen Sie ermittelt wird oder Sie angeklagt wurden, sollten Sie unbedingt so schnell wie möglich mit einem Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe sprechen. Selbst wenn Sie glauben, dass Sie nichts Falsches getan haben, kann das Sprechen mit Ermittlern ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt Ihren Fall ernsthaft beschädigen.