J-Visa – Kultureller Austausch
Das J-Visum ist für Bildungs- und Kulturaustauschprogramme gedacht, die den Austausch von Personen, Wissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern. Zu den Teilnehmern gehören:
- Studenten aller akademischen Stufen;
- Praktikanten, die ein Praktikum bei Firmen, Institutionen und Behörden absolvieren;
- Lehrer von Grund-, Mittel- und Fachschulen;
- Professoren, die an Hochschulen lehren oder forschen;
- Forschungsstipendiaten;
- Berufspraktikanten im medizinischen und verwandten Bereich;
- internationale Besucher, die zum Zweck des Reisens, der Beobachtung, der Beratung, der Forschung, der Ausbildung, des Austauschs oder der Demonstration von Fachwissen oder Fertigkeiten kommen oder an organisierten People-to-People-Programmen teilnehmen.
Vor der Beantragung eines J-Visums müssen sich Besucher zunächst bei einer vom SEVP zugelassenen Schule bewerben und von dieser akzeptiert werden. Besuchen Sie die EducationUSA-Website des US-Außenministeriums, um sich über Bildungsmöglichkeiten zu informieren, und die DHS-Website Study in the States school search page, um nach SEVP-zertifizierten Schulen zu suchen.
Wenn sie von der US-Schule, die sie besuchen möchten, akzeptiert werden, werden die Schüler im Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) registriert und müssen die SEVIS I-901-Gebühr mindestens drei Werktage vor dem Konsularinterview bezahlen. Die US-Schule informiert sie über diese Gebühr und stellt die Formulare DS-2019 für den Hauptantragsteller und die Familienmitglieder aus, die dem Konsularbeamten beim Visumsinterview im Original vorzulegen sind. Jedes Familienmitglied muss ein eigenes Formular DS-2019 erhalten und das Visumantragsverfahren durchlaufen, aber sie zahlen nicht die SEVIS-Gebühr. Besuchen Sie die Website des U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) Student and Exchange Visitor Program (SEVP), um mehr über SEVIS und die SEVIS I-901-Gebühr zu erfahren.
Studenten mit J-Visum dürfen nicht früher als 30 Tage vor Beginn ihres Programms in die Vereinigten Staaten einreisen.
Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die beabsichtigen, während des Studiums beim Hauptantragsteller zu wohnen, können ein J2-Visum beantragen. Obwohl die Zahlung der SEVIS-Gebühr nicht erforderlich ist, muss die Schule ihnen ein individuelles Formular DS-2019 ausstellen, das für die Beantragung des Visums benötigt wird. Eine Kopie des Visums des Hauptantragstellers und ein Verwandtschaftsnachweis müssen vorgelegt werden. Minderjährige Kinder dürfen in Begleitung des Hauptantragstellers unter dem J2-Visum eine Schule in den Vereinigten Staaten besuchen.
Hinweis: Von der US-Regierung gesponserte Antragsteller für ein Austauschvisum (J-Visum) und deren Angehörige müssen keine Gebühren für die Antragsbearbeitung bezahlen, wenn sie an einem Programm des Department of State, einer U.S. Agency for International Development (USAID) oder einem staatlich finanzierten Bildungs- und Kulturaustauschprogramm teilnehmen, dessen Programmnummer mit G-1, G-2, G-3 oder G-7 beginnt und auf dem Formular DS-2019, Certificate of Eligibility for Exchange Visitor Status, abgedruckt ist. Antragsteller für ein von der US-Regierung gesponsertes Austauschbesucher-Visum (J-Visum) und deren Angehörige müssen auch keine Ausstellungsgebühren bezahlen.
Antragsverfahren für J-Visa
- Füllen Sie den DS-160 Online-Antrag aus, der unter https://ceac.state.gov/genniv/ verfügbar ist, und drucken Sie die Bestätigungsseite aus (zum Mitbringen zum Interview)
- Erstellen Sie ein Konto auf dieser Website: https://usvisa-info.com;
- Zahlung der nicht erstattungsfähigen MRV-Gebühr online;
- Vereinbaren Sie einen Interviewtermin mit einer konsularischen Vertretung.
- Gehen Sie zu Ihrem Interviewtermin und bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit:
- Bestätigungsseite des Formulars DS-160
- Gültiger Reisepass;
- Ein Passfoto für jeden Visumantragsteller, auch für Kleinkinder (siehe die Webseite „Photo Requirements“);
- Von der Schule ausgestelltes Originalformular DS-2019, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben
- SEVIS-Zahlungsbeleg;
- Finanzielle Unterlagen, die die wirtschaftlichen Mittel zur Finanzierung des gesamten Studiengangs und des Aufenthalts in den U. S. belegen.Beispiele für solche Dokumente sind: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, Kontoauszüge des Antragstellers oder der Eltern des Antragstellers;
- Dokumente, die die sozialen und familiären Bindungen zu Italien belegen. Solche Dokumente können sein: Original-Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, Bescheinigung über den Wohnsitz, Familienstand, Heiratsurkunde, Kauf- oder Mietvertrag für eine Immobilie usw.
- Nur Teilnehmer an J-1 Trainee- und Praktikantenprogrammen müssen zusätzlich zum Formular DS-2019 einen Ausbildungs-/Praktikumsplatzplan, Formular DS-7002, vorlegen.
- Wenn Sie nicht die Hauszustellung über https://usvisa-info.com gewählt haben, müssen Sie einen Poste Italiane Umschlag (busta imbottita) in der Größe 25 cm x 34 cm mit 4,80 Euro Porto vorlegen, der an den Ort adressiert ist, an dem Sie Ihren Pass zugestellt haben möchten. Bitte legen Sie für jeden Antragsteller einen Umschlag bei, auch wenn Sie sich als Gruppe oder Familie bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Pässe außerhalb Italiens versenden. Bitte stellen Sie KEINEN eingeschriebenen oder versicherten Umschlag zur Verfügung (busta assicurata oder raccomandata)
- Wenn das Visum genehmigt wird, wird es innerhalb von zwei oder drei Werktagen ausgestellt. Der Reisepass wird dann entweder an DHL für die Zustellung nach Hause übergeben oder per Poste Italiane mit normaler Post an Sie verschickt, je nach der von Ihnen gewählten Option
- Wenn das Visum verweigert wird, erhalten Sie Ihren Reisepass am Ende des Interviews zurück, zusammen mit einem Brief, der die Gründe für die Ablehnung des Visums erklärt.