Krisenhilfe
Krisenhilfe ist ein Bundeszuschuss, der einkommensberechtigten Kunden gewährt wird, die entweder ohne Versorgungsleistung sind oder eine 10-tägige Abschaltankündigung erhalten haben. Kunden können sowohl die Crisis Assistance als auch die LIHEAP-Leistungen gleichzeitig beantragen. Die Antragsfrist für Crisis Assistance ist der 9. April 2021 oder bis die Mittel aufgebraucht sind.
Krisenhilfeanträge können in einem unserer sechs Kundendienstzentren oder in einer Krisenannahmestelle des Pennsylvania Department of Human Services abgegeben werden. Um den nächstgelegenen Standort ausfindig zu machen oder herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, rufen Sie 215-560-1583 an oder besuchen Sie das Pennsylvania Department of Human Services (früher bekannt als Pennsylvania Department of Public Welfare).
UESF
Der Utility Emergency Services Fund (UESF) ist ein Zuschuss, der dazu dient, den Saldo der unbezahlten Stromrechnung eines Kunden zu begleichen und auf Null zu bringen. Der UESF ist auf Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Regierungsbehörden angewiesen, um bedürftige Familien direkt zu unterstützen und seinen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Bitte erwägen Sie, den UESF zu unterstützen. Alle Spenden, die an den Utility Emergency Services Fund gehen, sind steuerlich absetzbar. Um zu spenden, besuchen Sie https://co.clickandpledge.com/?wid=79325
Wie man sich für den UESF bewirbt
Der UESF ist ein privat finanzierter Zuschuss für einkommensberechtigte Kunden, die mit ihren Stromrechnungen im Rückstand sind. Er wird angeboten, wenn keine anderen staatlichen Hilfen zur Verfügung stehen.
Der UESF-Zuschuss dient dazu, den Saldo der unbezahlten Stromrechnung eines Kunden zu begleichen und auf Null zu bringen. PGW entspricht dem Betrag des UESF-Zuschusses, um dies zu erreichen. Wenn der UESF-Zuschuss und der entsprechende Betrag von PGW nicht ausreichen, um den gesamten Saldo zu begleichen, ist der Kunde für die Zahlung des verbleibenden Anteils verantwortlich.
Der maximale UESF-Zuschussbetrag beträgt 1.500 US-Dollar. Kunden können Zuschüsse bei den ausgewiesenen UESF-Annahmestellen beantragen. Kunden sind berechtigt, den UESF einmal alle zwei Jahre zu beantragen.