Das Hawaii Employees Retirement System verwaltet Renten und andere Leistungen für praktisch alle öffentlichen Angestellten des Staates. Das System unterhält drei Pläne: einen beitragsabhängigen, einen beitragsfreien und einen Hybridplan. Der hybride Plan trat am 1. Juli 2006 in Kraft, und die meisten Neueinstellungen seit diesem Datum sind verpflichtet, ihm beizutreten. Die meisten Teilnehmer des beitragsfreien Plans und bestimmte Mitglieder des beitragspflichtigen Plans waren berechtigt, dem hybriden Plan beizutreten.
Autorisierende Statuten
§88-22 gründet das Hawaii Employees Retirement System
Es soll ein Ruhestands-System zum Zweck der Bereitstellung von Ruhestandsgeldern und anderen Leistungen für Arbeitnehmer geben. Es hat die Befugnisse und Privilegien einer Körperschaft und soll als „Employees‘ Retirement System of the State of Hawaii“ bekannt sein und kann unter diesem Namen klagen oder verklagt werden, alle seine Geschäfte abwickeln, alle seine Gelder investieren und alle seine Barmittel, Wertpapiere und anderes Eigentum halten.
§88-24 beschreibt die Zusammensetzung des Retirement Board
Der Direktor der Finanzen des Staates, von Amts wegen;
Vier Mitglieder des Systems, von denen zwei allgemeine Angestellte, einer ein Lehrer und einer ein Pensionär sein müssen, die von den Mitgliedern und Pensionären des Systems nach den vom Vorstand für die Wahl erlassenen Regeln für eine Amtszeit von jeweils sechs Jahren gewählt werden;
Drei Bürger des Staates, die keine Angestellten sind, von denen einer ein verantwortlicher Angestellter einer Bank, die berechtigt ist, im Staat Geschäfte zu machen, oder eine Person mit ähnlicher Erfahrung sein soll, die vom Gouverneur mit dem Rat und der Zustimmung des Senats für eine Amtszeit von jeweils sechs Jahren ernannt werden.
Beiträge
Nach dem U.S. Census betrugen im GJ 2015 die Arbeitgeberbeiträge zu den Pensionsplänen des Staates und der Kommunen auf Hawaii 5,31 Prozent aller direkten allgemeinen Ausgaben der staatlichen und kommunalen Verwaltung.
Verfassungsmäßiger Schutz
Die Mitgliedschaft in einem Rentensystem für Angestellte des Staates oder einer politischen Untergliederung davon ist ein Vertragsverhältnis, dessen aufgelaufene Leistungen nicht geschmälert oder beeinträchtigt werden dürfen. Siehe Kaho’ohanohano v. State, 162 P.3d 696 (Haw. 2007) (Verfassungsbestimmung, die die Beeinträchtigung der aufgelaufenen Leistungen von Mitgliedern des Employees‘ Retirement System of State of Hawai’i verbietet, schützt nicht nur die aufgelaufenen Leistungen, sondern auch, als notwendige Implikation, die Quellen für diese Leistungen). (HI CONST., Artikel XVI, §2) Quelle: Robert Klausner, Esq., State Constitutional Protections for Public Sector Retirement Benefits