Schutzbemühungen
Geparden sind seit dem 1. Juli 1975 unter Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt, was bedeutet, dass der kommerzielle internationale Handel mit wild lebenden Geparden verboten ist.
Die geringe Dichte von Geparden in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet bedeutet, dass sie Schutzmaßnahmen in einem Ausmaß erfordern, das im terrestrischen Naturschutz nur selten vorkommt. Dazu gehören die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Landnutzungsplanung über große Landschaften hinweg, um die Vernetzung der Lebensräume zu erhalten, und die Entschärfung von Konflikten zwischen Mensch und Wildtier. Der größte Teil der Gepardengebiete (76 %) befindet sich auf ungeschütztem Land, wo sie oft als Vergeltung für Vieh- oder Wildschäden verfolgt werden.
In Afrika sind fast alle Verbreitungsstaaten aktiv in das „Range Wide Conservation Program for Cheetah and African Wild Dogs“ (RWCP) eingebunden. Diese Strategien bieten nicht nur einen regionalen Rahmen, sondern auch einen Rahmen für die nationale Planung von Schutzmaßnahmen.
Außerdem gibt es im südlichen und östlichen Afrika eine Reihe von verschiedenen Projekten, die sich entweder speziell dem Schutz und der Erforschung des Geparden oder der Gilde der Großraubtiere widmen. Viele dieser Projekte führen wichtige standortbezogene Schutzmaßnahmen durch, die den Geparden zugute kommen, und einige unterstützen auch den Kapazitätsaufbau der nationalen Wildtierbehörden.
Im Iran ist der Asiatische Gepard komplett geschützt. Die wichtigsten Schutzgebiete für diese Art sind der Kavir-Nationalpark, der Khar-Touran-Nationalpark, das Naybandan Wildlife Refuge, das Bafgh-Schutzgebiet und das Dar Anjir Wildlife Refuge.