Friedensbeamte, Gefängniswärter und Telekommunikatoren
Um in Texas als Friedensbeamter, Gefängniswärter oder Telekommunikator lizenziert zu werden, gibt es vier Voraussetzungen:
- Erfüllung der Mindeststandards für die Immatrikulation und die Erstlizenzierung;
- Erfolgreicher Abschluss des grundlegenden Lizenzierungskurses;
- Bestehen der staatlichen Lizenzierungsprüfung; und
- Ernennung durch eine Strafverfolgungsbehörde
Telekommunikation
Ab dem 1.1.2014 werden in Texas Telekommunikatoren lizenziert. Eine Telekommunikator-Ernennung, die der Kommission gemeldet wird, muss dem Texas Occupations Code §1701.405 entsprechen, der besagt, dass sie eine Person nicht als Telekommunikator ernennen oder beschäftigen dürfen, es sei denn, die Person hat mindestens 40 Stunden Telekommunikator-Training absolviert, wie von der Kommission festgelegt.
Ungeachtet dieses Abschnitts kann eine Person als Telekommunikator auf Zeit oder auf Probe ernannt werden oder die Aufgaben eines Telekommunikators in einem Notfall ausführen. Eine Person, die nach dem 1. September 1987 befristet oder auf Probe ernannt wurde und nicht vor dem ersten Jahrestag ihrer ursprünglichen Ernennung ein akkreditiertes Ausbildungsprogramm für Telekommunikatoren zufriedenstellend abschließt, wird aus der Position entfernt.
Lizenzerteilung für Polizeibeamte aus anderen Bundesstaaten
Die Texas Commission on Law Enforcement (TCOLE) heißt Polizeibeamte aus anderen Regionen willkommen, die einen Karrierewechsel nach Texas erwägen. Bitte lesen Sie die „Out of State/Federal Application“ sorgfältig durch.