Delhi Pollution: Fahrzeuge, die mit Benzin und CNG betrieben werden, erhalten hellblaue Aufkleber (Datei)
Neu-Delhi:
Der Oberste Gerichtshof hat den Vorschlag der Zentralregierung gebilligt, in Delhi farbcodierte Aufkleber zur Klassifizierung von Fahrzeugen auf der Basis des verwendeten Kraftstoffs zu verwenden. Die Regelung, die auf einem in Paris verwendeten Modell basiert, sieht die Verwendung von zwei Arten von Aufklebern vor, um zwischen Fahrzeugen zu unterscheiden, die mit Benzin, CNG und Diesel betrieben werden. Die Fahrzeuge, die mit Benzin und CNG betrieben werden, erhalten hellblaue Aufkleber, während die Dieselfahrzeuge orangefarbene Aufkleber erhalten.
Das farbcodierte Fahrzeugschema wird dazu beitragen, die Nutzung von Fahrzeugen an Tagen mit hoher Luftverschmutzung einzuschränken. Die Zentralregierung hat das Schema unterstützt und sagte, es sei ein wissenschaftlicherer Weg als das „odd-even“-Schema.
Das Verkehrsministerium sagte einer Richterbank unter der Leitung von Richter MB Lokur, dass Hologramm-basierte Aufkleber von hellblauer Farbe für Benzin- und CNG-betriebene Fahrzeuge verwendet werden, während ähnliche Aufkleber von oranger Farbe auf Dieselfahrzeugen platziert werden würden.
Die Richterbank, bestehend aus den Richtern S. Abdul Nazeer und Deepak Gupta, forderte das Ministerium auf, die Verwendung von farbigen Aufklebern auf Fahrzeugen, die in der Delhi-National Capital Region fahren, bis zum 30. September umzusetzen.
Der Oberste Gerichtshof forderte auch den zusätzlichen Generalstaatsanwalt ANS Nadkarni, der das Ministerium vertrat, auf, grüne Nummernschilder für Elektro- und Hybridfahrzeuge zu erwägen. Herr Nadkarni sagte dem Gericht, dass das Ministerium dies prüfen und bald eine Entscheidung treffen werde.
Die Anwältin Parajita Singh, die das Gericht als amicus curiae in der Luftverschmutzungsangelegenheit unterstützte, hatte dem Gericht zuvor vorgeschlagen, dass farbkodierte Aufkleber verwendet werden sollten, um die Art des in den Fahrzeugen verwendeten Kraftstoffs zu identifizieren.