Was sind immaterielle Vermögenswerte?
Immaterielle Vermögenswerte sind Vermögenswerte, die keine physische Substanz haben. Beispiele für diese Vermögenswerte sind Patente, Marken, Urheberrechte und Kundenlisten. Organisationen, die große Summen in den Aufbau von Marken investiert haben, werden feststellen, dass der Wert ihrer immateriellen Vermögenswerte den Wert ihrer physischen Vermögenswerte bei weitem übersteigt. Eine Organisation verfügt in der Regel auch über eine große Anzahl von Sachanlagen wie Gebäude, Grundstücke und Maschinen.
Um einen immateriellen Vermögenswert in der Buchhaltung zu erfassen, muss er gekauft (und nicht selbst entwickelt) werden und eine Nutzungsdauer von mehr als einer Buchhaltungsperiode haben. Sobald ein immaterieller Vermögenswert als Vermögenswert erfasst ist, wird er über seine Nutzungsdauer abgeschrieben, typischerweise unter Verwendung der linearen Abschreibungsmethode. Die Abschreibung entspricht der Abschreibungsmethode mit der Absicht, den Buchwert des Vermögenswertes schrittweise auf Null zu reduzieren und damit den allmählichen Verbrauch des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Wenn ein immaterieller Vermögenswert eine unbestimmte Lebensdauer hat, wird er nicht abgeschrieben. Stattdessen wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob eine Wertminderung der erfassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts unter seinen Buchwert sinkt. Liegt eine Wertminderung vor, wird der Vermögenswert mit der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert belastet, was zu einer Verringerung des Buchwerts auf den beizulegenden Zeitwert führt.
Ein immaterieller Vermögenswert wird zu seinen Anschaffungskosten erfasst. Wenn also ein Patent von einem Dritten erworben wird, wird der für das Patent gezahlte Preis als immaterieller Vermögenswert erfasst. Wird ein Patent im Rahmen einer Unternehmensakquisition erworben, wird das Patent vom Erwerber zu den dem Patent zugeordneten Kosten erfasst, die sich aus dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt ergeben.
Ein immaterieller Vermögenswert kann typischerweise nicht als Kreditsicherheit verwendet werden, da er nicht einfach liquidiert werden kann, um den Kreditgeber zu entschädigen.
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