Um mehr Spenden an politische Parteien zu fördern, gibt es eine Bestimmung zur Steuerbefreiung unter Sec 80 GGB. Dieser Abschnitt des Einkommenssteuergesetzes von 1961 befasst sich hauptsächlich mit Spenden und Beiträgen, die von indischen Unternehmen an politische Parteien oder Wahlstiftungen geleistet werden.
Steuerabzüge nach Abschnitt 80 GGB
Gemäß Abschnitt 80GGB des Einkommenssteuergesetzes von 1961 kann jedes indische Unternehmen, das an eine politische Partei oder eine Wahlstiftung spendet, die in Indien registriert ist, einen Abzug für den gespendeten Betrag geltend machen.
Die politische Partei, die die Spende erhält, muss gemäß Abschnitt 29A des Gesetzes über die Volksvertretung von 1951 registriert sein. Ein Wahltreuhandfonds ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die gemäß Abschnitt 8 des Companies Act, 2013, gegründet wurde. Ein electoral trust kann freiwillige Spenden von anderen Unternehmen erhalten und diese dann an die ordnungsgemäß registrierten politischen Parteien weiterleiten.
Regeln und Bedingungen für die Inanspruchnahme von Section 80GGB-Abzügen
Section 80GGB legt die Regeln und Bedingungen für Spenden an politische Parteien in Indien fest. Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte aufgeführt, die Sie beachten müssen: (i) Barspenden sind nach Section 80 GGB nicht erlaubt. Daher müssen die jeweiligen Beiträge an politische Parteien durch andere Zahlungsarten wie Scheck, Bankanweisung oder elektronische Überweisung erfolgen. (ii) Es gibt keine Obergrenze für die Beiträge an politische Parteien gemäß Abschnitt 80 GGB des Einkommensteuergesetzes. Gemäß dem Companies Act 2013 können Unternehmen jedoch bis zu 7,5 % ihres jährlichen Nettogewinns (Dreijahresdurchschnitt) spenden. Es ist erforderlich, dass das jeweilige Unternehmen den zugeführten Betrag und den Namen der politischen Partei in seiner Gewinn- und Verlustrechnung für das besagte Geschäftsjahr offenlegt. (iii) Wenn der Betrag über Wahlschuldverschreibungen eingebracht wurde, ist es nicht erforderlich, den Namen der Partei in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens zu erwähnen. Nur der gezahlte Betrag muss erwähnt werden. (iv) Gemäß den neuesten Richtlinien wird jede Werbung eines Unternehmens auf einer Plattform, die einer politischen Partei gehört, als Beitrag gemäß § 80 GGB angesehen. Sie ist daher zum Einkommenssteuerabzug berechtigt. Dies schließt soziale Medien, Zeitschriften, Zeitungen usw. ein.(v) Es gibt keine Begrenzung für den Betrag, der an eine politische Partei gespendet wird, aber es ist notwendig, dass ein Unternehmen den Betrag auf einem akzeptablen Weg zahlt und darüber einen Nachweis führt. (vi) Es gibt bestimmte Ausnahmen von den Beiträgen nach § 80 GGB:
- Ein Unternehmen der öffentlichen Hand
- Ein Unternehmen, das ein Alter von drei Jahren oder weniger hat.
Schlüsselpunkte in Bezug auf Spenden an politische Parteien in Indien
Wenn Ihr Unternehmen eine Spende an eine politische Partei in Indien in Erwägung zieht, ist es wichtig, dass Sie ein paar Punkte verstehen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie sich merken müssen, wie sie im Income Tax Act 1961 festgelegt sind: – (i) Jede Gesellschaft oder jedes Unternehmen, das in Indien registriert ist, darf Beiträge an jede beliebige politische Partei leisten, die es möchte. (ii) Ein Unternehmen darf Beiträge an eine beliebige Anzahl von politischen Parteien leisten, die es unterstützen möchte. Alle Beiträge, die unter Sec. 80GGB geleistet werden, werden für den Einkommenssteuerabzug zusammengefasst. (iii) Die politische Partei, die die Spende erhält, muss ordnungsgemäß unter Section 29A des Representation of People Act, 1951, registriert sein.(iv) Der Wahlfonds, der den Spendenbetrag erhält, muss ordnungsgemäß registriert und von den zuständigen Behörden anerkannt sein. (v) Unter keinen Umständen sind Barzahlungen gemäß Section 80GGB erlaubt. Die einzigen akzeptablen Zahlungsarten sind Schecks, Sichtwechsel, elektronische Überweisungen oder eine Zahlungsanweisung auf das Bankkonto der politischen Partei. Dies dient dazu, die Transparenz bei der politischen Finanzierung zu gewährleisten und den Überblick über die erhaltenen und ausgegebenen Gelder zu behalten. (vi) Die Gesellschaft kann den an eine politische Partei gespendeten Betrag gemäß Abschnitt 80GGB zu 100 % absetzen. Daher steht es Ihnen frei, Spenden an politische Parteien nach Ihren Präferenzen zu tätigen und dafür Abzüge bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Es ist wichtig, dass Sie eine ordnungsgemäße Aufzeichnung über den gezahlten Betrag führen und alle im Income Tax Act 1961 festgelegten Vorschriften einhalten. Wenn Sie sich nicht an das festgelegte Verfahren halten, könnte Ihr Antrag auf Abzug von den zuständigen Behörden abgelehnt werden.